Jens Hattendorf Heizung und Sanitär Norderstedt

Seit 01.01.2009 auch Förderung von Einzelmaßnahmen.

Mit Wirkung zum 1.1.2009 hat die KfW Förderbank das CO2-Gebäudesanierungsprogramm modifiziert.
Wesentliche Änderung ist die nunmehr mögliche Förderung von Einzelmaßnahmen, worunter auch der “Austausch der Heizung” und der “Einbau einer Lüftungsanlage” fallen.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind, erhalten ab dem 1.1.2009 alternativ zu einem zinsgünstigen Kredit auch einen Zuschuss für die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt 5 % der förder-fähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

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